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Fahrmeister

Der Fahrmeister ist für die Fahr- und Betriebssicherheit aller Feuerwehrfahrzeuge und motorisch betriebenen Geräte in der Feuerwehr verantwortlich.

VM Jochen Mayer

  • Fahrmeister (FM)
  • Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes (LDVGEH)
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Die folgenden Aufgaben zählen zu den Pflichten des Fahrmeisters:

  • Führung von Fahrtenbüchern
    Die Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr sind verpflichtet, für alle Fahrten ein Fahrtenbuch zu führen. Der Fahrmeister hat die Fahrtenbücher monatlich auf Vollständigkeit der Eintragungen zu überprüfen.
  • Führung von Betriebs- und Prüfbüchern
    Für Tragkraftspritzen, Vorbau- und Einbaupumpen, Stromerzeuger, hydraulische Rettungsgeräte usw. sind Betriebsbücher vom Fahrmeister zu führen. Für Kräne und Seilwinden müssen Prüfbücher geführt werden.
  • Erstellung von Beladeplänen
    Beladepläne beinhalten die fahrzeugtechnische Ausrüstung, sowie die gesamte Beladung des Fahrzeuges. Sind von den Aufbaufirmen (z.B. Rosenbauer) keine Beladepläne vorhanden, so sind diese vom Fahrmeister gemeinsam mit dem Zeugmeister zu erstellen. Der Fahrmeister überprüft monatlich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beladung aller Fahrzeuge laut Beladungsplan.
  • Veranlassung von Service- und Reparaturarbeiten
    Sofern der Fahrmeister nicht selbst dazu in der Lage ist, hat er zeitgerecht alle erforderlichen Service- und Reparaturarbeiten durch eine Fachwerkstätte zu veranlassen.
  • "Pickerl"
    Der Kraftfahrzeughalter (= die Feuerwehr) ist verpflichtet, eine jährliche Überprüfung laut §57a KFG durchführen zu lassen. Für die zeitgerechte Einplanung und Durchführung ist der Fahrmeister verantwortlich.
  • Probefahrten
    Monatlich ist eine einständige Probefahrt mit allen Feuerwehr-Fahrzeugen durchzuführen. Bei diesen Probe- bzw. Bewegungsfahrten sollen vom Fahrmeister geeignete Feuerwehrmitglieder seiner Feuerwehr als Kraftfahrer eingeschult werden.
  • Funktionsprüfung
    Vierteljährlich sind alle motorisch und hydraulisch betriebenen Geräte auf ihre korrekte Funktion zu überprüfen.
    Vierteljährlich ist auch ein mindestens einstündiger Lastprüflauf mit allen Feuerlöschpumpen durchzuführen. Eine Überprüfung der Feuerlöschpumpen erfolgt nach einer Funktionsstörung, ansonsten einmal jährlich.
  • Einschulung von Kraftfahrern in der Feuerwehr
    Vom Fahrmeister sind geeignete Feuerwehrmitglieder, welche eine gültige Lenkerberechtigung für die jeweilige Fahrzeugklasse besitzen, als Feuerwehrkraftfahrer auszubilden.
    Bei der Einschulung hat sich der Fahrmeister der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu bedienen. Anhand dieser sind dem Kraftfahrer die Funktionen aller Schalter und Kontrollen zu erklären. Weiters ist die Inbetriebnahme, der Betrieb und die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu erklären.
    Sind Feuerwehrfahrzeuge mit Nebenantrieben ausgestattet, welche Vorbau- bzw. Einbaupumpen, Seilwinde, Kran oder Einbaugeneratoren antreiben, sind die Kraftfahrer auch auf deren Funktion und Bedienung einzuschulen.
    Der Feuerwehrkommandant erteilt nach erfolgreicher Einschulung die Fahrberechtigung
  • Einschulung von Einsatzmaschinisten
    • Bedienung von Feuerlöschpumpen.
    • Bedienung von Stromerzeugern.
    • Bedienung von hydraulischen Rettungsgeräten.
    • Bedienung von Seilweinden.
    • Bedienung von sonstigen motorisch betriebenen Geräten.
  • Die Einschulung von Feuerwehrkraftfahrern und Einsatzmaschinisten besteht aus theoretischer und praktischer Ausbildung.